CareLit Fachartikel
Pflichtangaben für diätetische Lebensmittel in der Werbung
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 6 · S. 85 bis 89
Dokument
118691
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflichtangaben für diätetische Lebensmittel sind in der Auslobung (Werbung) grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Der Hinweis „zur diätetischen Behandlung von Osteoporose für ein entsprechendes Präparat darf auch in der Werbung außerhalb des Produktetiketts erfolgen.
Schlagworte
MARKETING
THERAPIE
OSTEOPOROSE
BUNDESGERICHTSHOF
ERNÄHRUNG
NAHRUNGSMITTEL
WERBUNG
FERNSEHEN
ES
RECHTSPRECHUNG
HERZINSUFFIZIENZ
HYPERTONIE
NÄHRSTOFFE
BEVÖLKERUNG
ROLLE
STOFFWECHSEL