CareLit Fachartikel
Keine Lebensmitteleigenschaft von Ginkgo-Blättern
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 6 · S. 89 bis 94
Dokument
118692
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ginkgo-Blätter sind nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe. Nach allgemeiner Verkehrs auffassung werden sie nicht als Lebensmittel oder charakteristische Lebensmittclzutat verwendet. Sie unterfallen auch nicht der Gleichstellungsausnahmc, da sie nicht überwiegend wegen ihres Nähroder Geschmacks wertes, sondern wegen einer Heilwirkung Verwendung finden.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
HAMBURG
ARZNEIMITTEL
VERBOT
VORSCHRIFTEN
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
TEE
NAMEN
ITALIEN
PFLANZEN
ZULASSUNG
ES
AMINOSÄUREN
HÖHE
GESUNDHEIT