CareLit Fachartikel

Keine Lebensmitteleigenschaft von Ginkgo-Blättern

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 6 · S. 89 bis 94

Dokument
118692
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
89 bis 94
Erschienen: 2010-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Ginkgo-Blätter sind nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe. Nach allgemeiner Verkehrs auffassung werden sie nicht als Lebensmittel oder charakteristische Lebensmittclzutat verwendet. Sie unterfallen auch nicht der Gleichstellungsausnahmc, da sie nicht überwiegend wegen ihres Nähroder Geschmacks wertes, sondern wegen einer Heilwirkung Verwendung finden.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL HAMBURG ARZNEIMITTEL VERBOT VORSCHRIFTEN WIRKUNG RECHTSPRECHUNG TEE NAMEN ITALIEN PFLANZEN ZULASSUNG ES AMINOSÄUREN HÖHE GESUNDHEIT