CareLit Fachartikel
Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 6 · S. 94 bis 96
Dokument
118693
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Unter las sungs Schuldner muss sich durch eine eindeutige, unmissverständliche und grundsätzlich vor behaltlose Erklärung zur Unterlassung verpflichten, ihr Inhalt darf keinen Zweifel an ihrer Rechtsverbindlichkeit aufkommen lassen. Auf Erklärungen mit Einschränkungen und Zusätzen braucht sich der Unterlassungsgläubiger grundsätzlich nicht einzulassen.
Schlagworte
WIRKUNG
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
RECHT
GESCHÄFTSFÜHRER
HAUT
Grundsätzlich
Unter
Sungs
Schuldner
Eindeutige
Unmissverständliche
Behaltlose
Erklärung
Unterlassung
Verpflichten