CareLit Fachartikel

Unterlassenes Herbeirufen eines Arztes bei einer respiratorischen Insuffizienz

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 720 bis 722

Dokument
118712
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
720 bis 722
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Von einer ausgebildeten Krankenschwester kann auch ohne entsprechende Anweisung erwartet werden, dass sie im Falle einer respiratorischen Insuffizienz den diensthabenden Arzt herbeiruft, damit dieser Maßnahmen zur Behebung der Atemnot einleiten kann.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL KRANKENHAUS BEHANDLUNGSFEHLER STATION URTEIL SCHMERZENSGELD GESUNDHEITSWESEN DRUCK KRANKENHÄUSER SICHERHEIT PATIENTEN SYNDROM FINGER HAND NIERE PNEUMONIE