Sozialwidrige Kündigung Abfindung statt unzumutbarer Weiterbeschäftigung
Schell, W.; · Heilberufe · 2010 · Heft 7 · S. 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer, der erfolgreich gegen eine sozialwidrige Kündigung klagt, kann die gerichtliche Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen. Voraussetzung: Das Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung macht für den Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungs-bewusstsein im Umgang mit Bewohnern und Patienten abspricht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Hol…