CareLit Fachartikel

Sozialwidrige Kündigung Abfindung statt unzumutbarer Weiterbeschäftigung

Schell, W.; · Heilberufe · 2010 · Heft 7 · S. 47

Dokument
118745
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 62
Seiten
47
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer, der erfolgreich gegen eine sozialwidrige Kündigung klagt, kann die gerichtliche Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen. Voraussetzung: Das Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung macht für den Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungs-bewusstsein im Umgang mit Bewohnern und Patienten abspricht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Hol…

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER SCHLESWIG-HOLSTEIN URTEIL ABMAHNUNG VERHALTEN PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS Heilberufe