Keine Garantie für bestimmten Operateur
Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2018 · Heft 08 · S. 344-345
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Abschluss eines totalen Krankenhausaufnahmevertrages hat ein Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt oder operiert zu werden, sofern er dies nicht eindeutig zum Ausdruck bringt. Hierzu reicht eine subjektive Erwartungshaltung eines Patienten ebenso wenig aus wie eine unverbindliche Zusage eines Arztes, wenn möglich die Behandlung persönlich durchzuführen. Dennoch sollte von Arzt und Klinikseite darauf geachtet werden, dass beim Patienten kein falscher Eindruck einer verbindlichen Zusage entsteht, um zukünftige Rechtsstreite zu vermeiden.