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Keine Garantie für bestimmten Operateur

Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2018 · Heft 08 · S. 344-345

Dokument
1187837
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
Isabel Häser
Ausgabe
Heft 08 / 2018
Jahrgang 47
Seiten
344-345
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Bei Abschluss eines totalen Krankenhausaufnahmevertrages hat ein Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt oder operiert zu werden, sofern er dies nicht eindeutig zum Ausdruck bringt. Hierzu reicht eine subjektive Erwartungshaltung eines Patienten ebenso wenig aus wie eine unverbindliche Zusage eines Arztes, wenn möglich die Behandlung persönlich durchzuführen. Dennoch sollte von Arzt und Klinikseite darauf geachtet werden, dass beim Patienten kein falscher Eindruck einer verbindlichen Zusage entsteht, um zukünftige Rechtsstreite zu vermeiden.

Schlagworte

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