CareLit Fachartikel
Ein Arbeitsunfall, aber nicht als solcher qualifiziert
Cornamusaz, A.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2010 · Heft 7 · S. 34
Dokument
118827
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Unfall, der während der Ausübung der Arbeit geschieht, kann gemäss Sozialversicherungsrecht leicht als «kein Unfall im Sinne des Gesetzes» bezeichnet werden. Je eher mit der Beeinträchtigung aus Berufsgründen zu rechnen ist, desto wahrscheinlicher wird dieser «Nicht-Unfall».
Schlagworte
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
KOSTEN
KRANKENKASSE
PFLEGEHEIM
SCHMERZ
ARBEIT
PATIENTEN
GESUNDHEIT
TOD
WAHRSCHEINLICHKEIT
Krankenpflege Soins Infirmiers
Solothurn