CareLit Fachartikel
Ausstellen unrichtiger ärztlicher Zeugnisse („Gefälligkeitsattest)
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 7 · S. 182 bis 183
Dokument
118831
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden in einem ärztlichen Attest Tatsachen behauptet, um dem Gericht den Eindruck zu vermitteln,, die vom Patienten selbst gestellte Diagnose beruhe auf einem Erkenntnisstand des Arztes, begründet dies einen Verstoß gegen die Berufspflicht in § 25 BO, ärztliche Zeugnisse nach bestem Wissen auszustellen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
HESSEN
PATIENT
THERAPIE
VERLETZUNG
FORTBILDUNG
Einem
Zeugnisse
Ärztlichen
Attest
Tatsachen
Behauptet
Gericht
Eindruck
Vermitteln
Selbst