CareLit Fachartikel

Ausstellen unrichtiger ärztlicher Zeugnisse („Gefälligkeitsattest)

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 7 · S. 182 bis 183

Dokument
118831
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
182 bis 183
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Werden in einem ärztlichen Attest Tatsachen behauptet, um dem Gericht den Eindruck zu vermitteln,, die vom Patienten selbst gestellte Diagnose beruhe auf einem Erkenntnisstand des Arztes, begründet dies einen Verstoß gegen die Berufspflicht in § 25 BO, ärztliche Zeugnisse nach bestem Wissen auszustellen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG HESSEN PATIENT THERAPIE VERLETZUNG FORTBILDUNG PATIENTEN WISSEN ES HÖHE VERHALTEN VERTRAUEN DEPRESSION Rechtsdepesche Köln