CareLit Fachartikel
Kündigungen
Jürgen Bährle, R.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2010 · Heft 7 · S. 74 bis 76
Dokument
118872
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Schriftformerfordernis ist nicht abdingbar; das heißt es kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung, noch durch eine einzelvertragliche Vereinbarung ausgehebelt werden. Es kann also nicht vereinbart werden, dass auch mündliche Kündigungen wirksam sein sollen. Lesen Sie, wie Sie Fehler vermeiden können.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
RECHT
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
VOLLMACHT
ES
LESEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
MEDIZIN
AUFMERKSAMKEIT
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