Am Ziel vorbei?
Mayrhofer, R.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2010 · Heft 7 · S. 16 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab 1.9.2010 müssen per Verordnung des Bundesministers für Gesundheit alle Nicht-interventionellen Studien (NIS; vorher: Anwendungsbeobachtungen, AWB) vor ihrer Durchführung dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG/AGES Pharm-Med) elektronisch gemeldet werden1. Das betrifft Nicht-interventionelle Studien, die von der Pharmaindustrie gesponsert werden genauso wie sogenannte akademische Nicht-interventionelle Studien, die von Universitätseinrichtungen, Kliniken, Zentren oder im Rahmen von Diplomarbeiten ohne Sponsoring von Pharmafir-men eigenständig durchgeführt werden.