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Die Ermittlung des Kreises der Anspruchsberechtigten einer Zulage nach §43 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 TV-L („Funktionszulage) im Lichte der Tarifvertragsauslegung

Anton, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 7 · S. 339 bis 341

Dokument
118881
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Anton, C.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
339 bis 341
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der 10. Senat des BAG hat sich im Urteil vom 24.2.2010 zu dieser Frage geäußert.1 Im konkreten Fall war die Klägerin bei dem beklagten Universitätsklinikum, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, als Arzthelferin (also nicht im Pflegedienst) im Bereich der neurophysiologischen Funktionsdiagnostik beschäftigt. Sie verlangt die Zahlung der Zulage nach § 43 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 TV-L. Die hierauf gerichtete Klage blieb in den ersten beiden Instanzen erfolglos. Das BAG hat in der Sache nicht abschließend entschieden.

Schlagworte

BAT NORM PFLEGEPERSONAL URTEIL ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONEN ENDOSKOPIE ES BERUFE NATUR KRANKENPFLEGEPERSONAL PRAXIS BUCHFÜHRUNG Zeitschrift für Tarifrecht München