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Die Ermittlung des Kreises der Anspruchsberechtigten einer Zulage nach §43 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 TV-L („Funktionszulage) im Lichte der Tarifvertragsauslegung
Anton, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 7 · S. 339 bis 341
Dokument
118881
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 10. Senat des BAG hat sich im Urteil vom 24.2.2010 zu dieser Frage geäußert.1 Im konkreten Fall war die Klägerin bei dem beklagten Universitätsklinikum, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, als Arzthelferin (also nicht im Pflegedienst) im Bereich der neurophysiologischen Funktionsdiagnostik beschäftigt. Sie verlangt die Zahlung der Zulage nach § 43 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 TV-L. Die hierauf gerichtete Klage blieb in den ersten beiden Instanzen erfolglos. Das BAG hat in der Sache nicht abschließend entschieden.
Schlagworte
BAT
NORM
PFLEGEPERSONAL
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEPERSONEN
ENDOSKOPIE
ES
BERUFE
NATUR
KRANKENPFLEGEPERSONAL
PRAXIS
BUCHFÜHRUNG
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München