Das Bundesversorgungsteilungsgesetz
Minz, H.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 7 · S. 349 bis 352
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat durch das 1. EheRG1 als Scheidungsfolgerecht in Anlehnung an das Prinzip des Zugewinnaus-gleichs mit dem Versorgungsausgleich ein bis dahin beispielloses Rechtsinstitut2 geschaffen, das die Beamtenv er sorgung vor Probleme gestellt hatte. Der Grundsatz der Halbteilung der in der Ehezeit beiderseitig erworbenen Versorgungsanrechte ließ sich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung durch sog. Splitting, also Übertragung der Hälfte des Wert-unterschieds der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auf den Ehegatten mit den geringeren Rentenanwart-schaften3 vergleichsweise einfach vol…