Grundsatz der Tarifeinheit (Anfragebeschluss); Ausschlussfrist
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 7 · S. 355 bis 361
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist Mitglied des Marburger Bundes und war bei der dem kommunalen Arbeitgeberverband angehörenden Bekl. als Arzt beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verwies auf den BAT und diesen ersetzende Tarifverträge. Die Bekl. leitete den Kl. gegen dessen Widerspruch zum 1.10.2005 in den (mit ver.di und der dbb Tarifunion, nicht mit dem Marburger Bund) abgeschlossenen TVöD über. Der Kl. nahm vom 15.- 31.10.2005 Urlaub. Er verlangt hierfür den „Aufschlag nach §47 Abs. 2 BAT, den der TVöD nicht vorsieht und den die Bekl. verweigert, weil nach dem Grundsatz der Tarifeinheit auch im Arbeitsverhältnis des Kl. nur der TVöD an…