Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 7 · S. 370 bis 374
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die seit 1992 bei der bekl. Bundesrepublik vollbeschäftigte Kl. vereinbarte mit der Bekl. Anfang 2006 auf Grundlage des TV ATZ Block-Altersteilzeit beginnend am 1. 3. 2006 mit Arbeitsphase bis 28. 2. 2011 und anschließender Freistellungsphase bis 29. 2. 2016. Die Bekl. zahlte ihr im Juli 2007 das pauschale Leishmgsentgelt nach § 16 LeistungsTV-Bund i. H. v. 6 v. H. des vollen Tabellenentgelts = 132, 96 € brutto. In der Bezügemitteilung für August 2007 wies sie eine Überzahlung von 66, 48 € brutto aus, da das Leistungsentgelt nur aus dem hälftigen Tabellenentgelt zustünde. Sie verrechnete ferner überzahlte Steuer…