Bei einer Diskrepanz zwischen mammographisch malignitätsverdächtigen Herdbefund und benignem Stanzergebnis ist eine weitere histologische Abklärung gefordert
C Kaminski, G Bonatz, SK Seelig · Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie · 2006 · Heft 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Entsprechend den aktuellen Richtlinien der Mamma-Diagnostik fordert der Nachweis eines mammographisch malignitätsverdächtigen Herdbefundes der Kategorie IV/V nach BI-RADS eine weitergehende histologische Abklärung durch Stanzbiopsie. Das auf diese Weise gewonnene histologische Ergebnis sollte stets kritisch und im Zusammenhang der bildgebenden Diagnostik gesehen werden, da nur Anteile des fraglichen Areals histologisch abgeklärt sind. Eine weiterführende Diagnostik bzw. eine offene Probeentnahme ist angezeigt, wenn Diskrepanzen bestehen. Fallbericht: Eine 69-jährige Patientin stellte sich zur Abkläru…