CareLit Fachartikel
Umkleidezeiten im Krankenhaus sind grundsätzlich nicht zu vergüten
Weiß, T.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 40 bis 44
Dokument
118925
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, ein Pfleger auf einer Intensivstation, hat wie vorgeschrieben bei Dienstantritt jeweils nach Durchschreiten der Tür zur Intensivstation zunächst seine Hände desinfiziert, sich danach in dem sich bereits innerhalb der Intensiv-station befindlichen Umkleideraum umgezogen und sodann erneut die Hände desinfiziert. Bei Dienstende hat er beim Betreten des Umkleideraums wiederum seine Hände desinfiziert sich danach umgezogen und ohne weitere Desinfektion die Intensivstation verlassen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
DESINFEKTION
VERGÜTUNG
BAT
TÄTIGKEIT
URTEIL
ZEIT
TRAGEN
SCHUTZKLEIDUNG
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSPLATZ
BEURTEILUNG
LEBEN