CareLit Fachartikel

Umkleidezeiten im Krankenhaus sind grundsätzlich nicht zu vergüten

Weiß, T.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 40 bis 44

Dokument
118925
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Weiß, T.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
40 bis 44
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger, ein Pfleger auf einer Intensivstation, hat wie vorgeschrieben bei Dienstantritt jeweils nach Durchschreiten der Tür zur Intensivstation zunächst seine Hände desinfiziert, sich danach in dem sich bereits innerhalb der Intensiv-station befindlichen Umkleideraum umgezogen und sodann erneut die Hände desinfiziert. Bei Dienstende hat er beim Betreten des Umkleideraums wiederum seine Hände desinfiziert sich danach umgezogen und ohne weitere Desinfektion die Intensivstation verlassen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT DESINFEKTION VERGÜTUNG BAT TÄTIGKEIT URTEIL ZEIT TRAGEN SCHUTZKLEIDUNG ARBEIT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ BEURTEILUNG LEBEN