CareLit Fachartikel

Rechtsschulz gegen Schiedsstellenentscheidun-gen innerhalb der Pflegeversicherung

Trefz, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 45 bis 47

Dokument
118926
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Trefz, U.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
45 bis 47
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Schiedsstellen haben eine umfassende Aufklärungspflicht und dürfen Aufklärungsermittlungen auf beiden Seiten durchführen. Sie müssen aber das pflegesatzrechtliche Beschleunigungsgebot beachten. Für den gerichtlichen Überprüfungsmaßstab einer Schiedsstellenentscheidung ist von einer eingeschränkten Kontrolldichte auszugehen.Der Schiedsspruch stellt seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium dar. Der Gesetzgeber will mit der paritätischen Zusammensetzung, dem Mehrheitsprinzip und der fachlichen Weisungsfreiheit die Fähigkeit dieses Spruchkörpers zur vermittelnden Z…

Schlagworte

EINRICHTUNG VERGLEICH RECHTSPRECHUNG SCHIEDSSTELLE BADEN-WÜRTTEMBERG KOSTEN NATUR ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ZEIT ES HÖHE PROGNOSE UNTERLAGEN JAHRESABSCHLUSS BEURTEILUNG Pflege- & Krankenhausrecht