CareLit Fachartikel

Frage 115: In welchen Fällen darf die ambulante Pflegekraft das Bettgitter hochstellenoder gar die Wohnungstür abschließen?

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 54 bis 56

Dokument
118928
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
54 bis 56
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst. Hier kommt es immer wieder vor, dass uns Klienten oder Angehörige den Auftrag geben, das Bettgitter hochzuziehen bzw. beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses die Tür abzuschließen. In einem Fall kam sogar die Bitte, die Haustür abzuschließen, während die Pflegekraft im Haus ist, weil die Hausbewohner nach einem Einbruch verunsichert waren.

Schlagworte

EINWILLIGUNG PATIENT UNTERBRINGUNG EINRICHTUNG BETREUUNG ANGEHÖRIGE WOHNUNG ANGST KRANKHEIT AUFSCHUB FREIHEIT FAMILIE WOHNGEMEINSCHAFTEN PATIENTEN BEURTEILUNG ZEIT