CareLit Fachartikel
Frage 115: In welchen Fällen darf die ambulante Pflegekraft das Bettgitter hochstellenoder gar die Wohnungstür abschließen?
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 54 bis 56
Dokument
118928
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst. Hier kommt es immer wieder vor, dass uns Klienten oder Angehörige den Auftrag geben, das Bettgitter hochzuziehen bzw. beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses die Tür abzuschließen. In einem Fall kam sogar die Bitte, die Haustür abzuschließen, während die Pflegekraft im Haus ist, weil die Hausbewohner nach einem Einbruch verunsichert waren.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
PATIENT
UNTERBRINGUNG
EINRICHTUNG
BETREUUNG
ANGEHÖRIGE
WOHNUNG
ANGST
KRANKHEIT
AUFSCHUB
FREIHEIT
FAMILIE
WOHNGEMEINSCHAFTEN
PATIENTEN
BEURTEILUNG
ZEIT