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Ubergangspflege: Gesetzesänderung nötig

Bienlein, M.; · Competence, Zürich · 2010 · Heft 7 · S. 19

Dokument
118965
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Bienlein, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 74
Seiten
19
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Die Übergangspflege bezeichnet eine zeitlich befristete, stationäre Pflege vorwiegend von älteren Patienten nach einem Akutspitalaufenthalt. Das Ziel ist die Rückkehr der Patientinnen und Patienten in ihr bisheriges Zuhause. Sinnvoll ist sie also für Patientinnen und Patienten, bei denen sich eine Übergangslösung anbietet, weil die Spitalinfrastruktur nicht mehr angebracht ist, die aber noch nicht gesund genug sind, um nach Hause zurückkehren zu können.

Schlagworte

FALLPAUSCHALEN GESETZ LANGZEITPFLEGE PFLEGE POLITIK PROBLEM PATIENTEN SCHWEIZ LÖSUNGEN Competence Zürich