CareLit Fachartikel
Der Vertragsarzt ist kein Beauftragter der Krankenkassen im Sinne von § 299 StGB
Corts, D.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 82 bis 83
Dokument
118969
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung abgelehnt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine Beauftragten im Sinne von § 299 StGB sein können. Das mit der sofortigen Beschwerde angerufene Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt die Nichteröff-nung mit der abweichenden, den Tatsachenbereich betreffenden Begründung, dass im vorliegenden Fall kein dringender Tatverdacht vorliegt. Beiläufig äußert sich das OLG Braunschweig zur Rechtsfrage, ob ein Vertragsarzt Beauftragter im Sinne des § 299 StGB sein kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KRANKENKASSE
BETRIEB
UNTERNEHMEN
BUNDESGERICHTSHOF
TÄTIGKEIT
ES
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
NAMEN
PATIENTEN
WAHRNEHMUNG
RECHTSANWÄLTE
COMPLIANCE
GESUNDHEITSWESEN
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