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Der Vertragsarzt ist kein Beauftragter der Krankenkassen im Sinne von § 299 StGB

Corts, D.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 82 bis 83

Dokument
118969
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Corts, D.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
82 bis 83
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung abgelehnt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine Beauftragten im Sinne von § 299 StGB sein können. Das mit der sofortigen Beschwerde angerufene Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt die Nichteröff-nung mit der abweichenden, den Tatsachenbereich betreffenden Begründung, dass im vorliegenden Fall kein dringender Tatverdacht vorliegt. Beiläufig äußert sich das OLG Braunschweig zur Rechtsfrage, ob ein Vertragsarzt Beauftragter im Sinne des § 299 StGB sein kann.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE BETRIEB UNTERNEHMEN BUNDESGERICHTSHOF TÄTIGKEIT ES RECHTSPRECHUNG LITERATUR NAMEN PATIENTEN WAHRNEHMUNG RECHTSANWÄLTE COMPLIANCE GESUNDHEITSWESEN MedizinProdukte Recht