CareLit Fachartikel

Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz

Heil, M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 101 bis 107

Dokument
118972
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Heil, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
101 bis 107
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin (- und ihre Tochterfirma -) stellten. .. - und Mittelohrim-plantatsysteme her, welche auch in Deutschland in Verkehr gebracht würden über die. .. Deutschland GmbH. Der vorgenannte Antrag werde gestellt, da die Rechtslage, insbesondere die Verpflichtung zur Registrierung der externen Systemteile, unklar sei. Die klägerseits hergestellten Geräte seien nicht explizit in der Liste im Anhang I zum Elektrogesetz und in der von der Beklagten herausgegebenen Geräteliste nach § 2 Abs. 1 ElektroG (Stand April 2007) als Elektro-und Elektronikgeräte erwähnt. Nach K…

Schlagworte

GERÄT IMPLANTAT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN BETRIEB PRAXIS DEUTSCHLAND PATIENTEN HÖRBAHNEN ELEKTRIZITÄT ES ELEKTROSTIMULATION SIGNALÜBERTRAGUNG MAGNETE HANDEL