CareLit Fachartikel
Zur Frage der Beweislastumkehr bei einer möglichen Pflichtverletzung durch das Pflegepersonal
PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 6 · S. 321 bis 328
Dokument
118991
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kommt es in einem Pflegeheim zu einem Unfall des Betreuten, so kehrt sich die Beweislast für eine Pflichtverletzung des Pflegeper sonals nur ausnahmsweise dann um, wenn der Unfall bei Tätigkeiten geschieht, die mit erhöhten Verfahren verbunden sind.
Schlagworte
UNFALL
PFLEGEPERSONAL
HEIMBEWOHNER
RECHTSPRECHUNG
STURZ
RECHT
PFLEGEHEIME
KRANKENHÄUSER
LÄHMUNG
EXTREMITÄTEN
BODEN
ARM
HÖHE
SCHREIBEN
ZEIT
ALTENPFLEGE