Die Organisationsform des Maßregelvollzuges in Nordrhein-Westfalen und ihr Einfluss auf die Praxis der Forensischen Psychiatrie
N.N. · Die Psychiatrie · 2013 · Heft 03 · S. 141-147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen in seiner heutigen Form geht auf die Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes von 1999 zurück, nach dem die Aufgabenträgerschaft beim Land liegt. Die Zuständigkeit wird in einem dreistufigen Behördenaufbau abgebildet mit dem Gesundheitsministerium als oberster Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug und den Landschaftsverbänden als unterer staatlicher Maßregelvollzugsbehörde sowie beliehenen privaten Trägern. Die Struktur ist personalintensiv, fördert nicht unbedingt kurze Kommunikationswege, sorgt aber für eine verlässliche und t…