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Das Gesetz gibt den Rahmen vor

Poetsch, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2010 · Heft 7 · S. 22 bis 24

Dokument
119016
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Poetsch, J.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 79
Seiten
22 bis 24
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Politik eröffnet den Kronkenhäusern nicht nur die Chance, in den Markt der ambulanten Versorgung einzudringen. Zu diesem Schritt sind die Krankenhäuseraus ökonomischer Notwendigkeit auch gezwungen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung auf. Es werden Chancen und Risiken von Kooperationen mit niedergelassenen Vertragsärzten dargestellt und für welche Krankenhäuser sich welche ambulanten Betäti-gungsund Kooperationsmöglichkeiten anbieten.

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM ENTSCHEIDUNG ZUSAMMENARBEIT URTEIL THERAPIE RECHTSPRECHUNG POLITIK ES KRANKENHÄUSER NATUR LEISTUNG RISIKO SPEZIALISIERUNG ZULASSUNG PATIENTEN VERSTÄNDNIS