Ausweitung auf ambulante Wohnformen ist sachfremd und unzulässig
Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 4 · S. 7,
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein erster Blick auf das Bremische Wohnund Betreuungsgesetz (BremWoBeG) zeigt, dass § 2 „Anwendungsbereich das größte Aufsehen erregen dürfte. Dort heißt es in Absatz 1 und Absatz 2: „Dieses Gesetz gilt für Wohnformen, die der Unterstützung, Pflege und Betreuung dienen (unterstützende Wohnformen). Eine unterstützende Wohnform liegt vor, wenn mehrere Bewohnerinnen oder Bewohner von einem verantwortlichen Leistungsanbieter gemeinschaftlich Leistungen des Wohnens oder Unterstützungsleistungen abnehmen und die Wohnform in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig ist.