CareLit Fachartikel

Ausweitung auf ambulante Wohnformen ist sachfremd und unzulässig

Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 4 · S. 7,

Dokument
119057
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
7,
Erschienen: 2010-04-30 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Ein erster Blick auf das Bremische Wohnund Betreuungsgesetz (BremWoBeG) zeigt, dass § 2 „Anwendungsbereich das größte Aufsehen erregen dürfte. Dort heißt es in Absatz 1 und Absatz 2: „Dieses Gesetz gilt für Wohnformen, die der Unterstützung, Pflege und Betreuung dienen (unterstützende Wohnformen). Eine unterstützende Wohnform liegt vor, wenn mehrere Bewohnerinnen oder Bewohner von einem verantwortlichen Leistungsanbieter gemeinschaftlich Leistungen des Wohnens oder Unterstützungsleistungen abnehmen und die Wohnform in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig ist.

Schlagworte

WOHNFORM GESETZ BETREUUNGSGESETZ BREMEN WOHNEN ENTWICKLUNG WOHNGEMEINSCHAFTEN FREIHEIT INTENTION MENSCHEN Care konkret Hannover