CareLit Fachartikel
Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 8 · S. 314 bis 316
Dokument
119129
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verweigert der Personalrat die nach dem Landesper-sonalvertretungsrecht vor Ausspruch einer Probezeitkündigung erforderliche Zustimmung, kann die Kündigung auch dann erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist wirksam erfolgen, wenn die für die Zustimmungsverweigerung angeführten Gründe rechtlich unbeachlich sind.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
BERLIN
PERSONALRAT
PROBEZEIT
PERSONALVERTRETUNG
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ARBEIT
ZEIT
Die Personalvertretung