CareLit Fachartikel

Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 8 · S. 314 bis 316

Dokument
119129
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
314 bis 316
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Verweigert der Personalrat die nach dem Landesper-sonalvertretungsrecht vor Ausspruch einer Probezeitkündigung erforderliche Zustimmung, kann die Kündigung auch dann erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist wirksam erfolgen, wenn die für die Zustimmungsverweigerung angeführten Gründe rechtlich unbeachlich sind.

Schlagworte

KÜNDIGUNG BERLIN PERSONALRAT PROBEZEIT PERSONALVERTRETUNG ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ARBEIT ZEIT Die Personalvertretung