CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Ausschreibungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 8 · S. 316 bis 319
Dokument
119130
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Stellenausschreibung mit dem Hinweis, dass das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Entwicklung von Frauen fördert und Bewerbungen von Frauen daher ausdrücklich erwünscht sind sowie Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmunggemäß § 72 Abs.4 Satz 1 Nr. 18 LPVG NRW (Fassung 2007).
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
AINS
FRAUEN
EIGNUNG
LEISTUNG
FAMILIE
FORTBILDUNG
MÄNNER
Die Personalvertretung
Berlin