Rechtliche und praktische Probleme mit §14 Abs.1 SGB IX
Kern, C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 7 · S. 397 bis 402
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz sieht mit §14 Abs.1 SGB IX für einen Rehabilitationsträger die Möglichkeit vor, nach Antragseingang eines Leistungsberechtigten, die Zuständigkeit per Gesetz nach erstmaliger Prüfung infolge einer (einmaligen) Weiterleitung des Antrags an einen anderen Rehabilitationsträger zeitnah verbindlich festzulegen, um dem Antragenden Rechtssicherheit hinsichtlich seines zuständigen Ansprechpartners zu geben und gerade ein »Hin-und-Her-Schieben« der Zuständigkeiten zwischen den in Betracht kommenden Leistungsträgern zu verhindern. In der Praxis zeigen sich jedoch vermehrt Probleme, da teilweise die Zuständigkei…