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Rechtliche und praktische Probleme mit §14 Abs.1 SGB IX

Kern, C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 7 · S. 397 bis 402

Dokument
119162
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Kern, C.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
397 bis 402
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz sieht mit §14 Abs.1 SGB IX für einen Rehabilitationsträger die Möglichkeit vor, nach Antragseingang eines Leistungsberechtigten, die Zuständigkeit per Gesetz nach erstmaliger Prüfung infolge einer (einmaligen) Weiterleitung des Antrags an einen anderen Rehabilitationsträger zeitnah verbindlich festzulegen, um dem Antragenden Rechtssicherheit hinsichtlich seines zuständigen Ansprechpartners zu geben und gerade ein »Hin-und-Her-Schieben« der Zuständigkeiten zwischen den in Betracht kommenden Leistungsträgern zu verhindern. In der Praxis zeigen sich jedoch vermehrt Probleme, da teilweise die Zuständigkei…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG LEISTUNG REHABILITATIONSTRÄGER LEISTUNGSTRÄGER GESETZ ENTSCHEIDUNG PRAXIS ES INTENTION REGIERUNG MENSCHEN KIND RÜCKEN UNTERLAGEN RISIKO ARBEIT