Übergang von Unterhaltsansprüchen auf Sozialhilfeträger; Erfüllung der Unterhaltspflicht durch Betreuung eines pflegebedürftigen Elternteils; Ausschluss des Anspruchsübergangs weg…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 7 · S. 433 bis 436
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1915 geborene Mutter der Beklagten lebt seit 2005 in einem Seniorenheim. Sie ist nahezu erblindet und leidet zunehmend an Demenz. Da die Renteneinkünfte der Mutter in Höhe von 801, 46 Euro nicht ausreichen um die monatlichen Kosten für das Seniorenheim abzudecken, gewährt die Klägerin der Mutter der Beklagten Hilfen in Höhe von insgesamt 702, 13 Euro monatlich. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 562, 13 Euro an Hilfeleistungen und einem Pflegegeld von 140, 00 Euro. Mit ihrem Schreiben vom 7. 3. 2008 hatte die Klägerin die Beklagte aufgefordert, Auskunft über ihre Einkommensund Vermögensverhältnisse zu ert…