CareLit Fachartikel
Mädchen oder Junge: Ich weiß es nicht!
seehafer, p.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2010 · Heft 8 · S. 664 bis 668
Dokument
119188
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hebammen sind meist die ersten, die ein Kind nach der Geburt ganz genau betrachten und das Geschlecht feststellen. Sie sind nach dem Personenstandsgesetz verpflichtet, jede Geburt mit den vollständigen Daten über Namen, Geschlecht, Ort und Zeitpunkt der Geburt dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Routine bei den allermeisten Geburten, aber Sprachund Hilflosigkeit, wenn sich das Geschlecht nicht ganz eindeutig aus den äußeren Merkmalen bestimmen lässt.
Schlagworte
DIAGNOSTIK
SCHWANGERSCHAFT
GEBURT
LEBEN
TRANSSEXUALITÄT
KEIMDRÜSEN
KIND
GESCHLECHT
NAMEN
AUFMERKSAMKEIT
ELTERN
MÄNNER
UMWELT
ORIENTIERUNG
WISSEN
GESCHLECHTSIDENTITÄT