Frei vom Verdacht der Diskriminierung
Bierther, l. R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 8 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Benachteiligungen wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Rasse und der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung sowie der sexuellen Identität unzulässig. Hierzu hatte das Arbeitsgericht Stuttgart (Urteil vom 15. April 2010, Az.: 17 Ca 8907/09] einen interessanten Fall zu entscheiden: Eine Klägerin, die in der ehemaligen DDR aufgewachsen ist, bewarb sich um einen Arbeitsplatz als Buchhalterin. Ihre Bewerbungsunterlagen erhielt sie mit einem freundlichen Anschreiben zurück und entdeckte in ihren Unterlagen, dass an zwei St…