CareLit Fachartikel
Das BSG ändert seine Rechtsauffassung
Bierther, I. R,; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 8 · S. 38
Dokument
119236
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl der behandelnde Arzt für jeweils 24 Stunden täglich die Häusliche Krankenpflege verordnet hatte, genehmigte die Krankenversicherung nur 19 Stunden pro Tag, weil während der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Krankenbeobachtung als selbstständige Leistung in den Hintergrund trete. Die Krankenkasse sei daher nur zur Leistung verpflichtet, wenn keine Grundpflege erbracht wird.
Schlagworte
KRANKENKASSE
URTEIL
SPEZIELLE PFLEGE
KRANKENPFLEGE
KOSTEN
GERICHT
HÖHE
LEISTUNG
Häusliche Pflege
Hannover