Im Regressfall kann die Krankenkasse bei Einwilligung Kopien der Pflegedokumentation verlangen
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 8 · S. 25 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) lag der typische Sachverhalt eines Regressfalls zugrunde: Eine Bewohnerin war im Pflegeheim gestürzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Behandlungskosten hatte die Krankenkasse übernommen. Zur Prüfung etwaiger Schadenersatzansprüche der Bewohnerin gegen das Heim, die in Höhe der Kostenübernahme auf die Kasse übergegangen wären, hatte diese die Herausgabe der Pflegedokumentation verlangt. Das beklagte Heim verweigerte die Herausgabe, da es sich um höchstpersönliche Daten der Bewohnerin handle, weshalb nur sie selbst ein Recht auf Einsicht in die Dokumentation h…