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Im Regressfall kann die Krankenkasse bei Einwilligung Kopien der Pflegedokumentation verlangen

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 8 · S. 25 bis 26

Dokument
119247
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
25 bis 26
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) lag der typische Sachverhalt eines Regressfalls zugrunde: Eine Bewohnerin war im Pflegeheim gestürzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Behandlungskosten hatte die Krankenkasse übernommen. Zur Prüfung etwaiger Schadenersatzansprüche der Bewohnerin gegen das Heim, die in Höhe der Kostenübernahme auf die Kasse übergegangen wären, hatte diese die Herausgabe der Pflegedokumentation verlangt. Das beklagte Heim verweigerte die Herausgabe, da es sich um höchstpersönliche Daten der Bewohnerin handle, weshalb nur sie selbst ein Recht auf Einsicht in die Dokumentation h…

Schlagworte

PFLEGEDOKUMENTATION BUNDESGERICHTSHOF RECHT URTEIL KRANKENKASSE DOKUMENTATION HÖHE GEDÄCHTNIS PROFESSIONALITÄT PFLEGEHEIME SCHADENSERSATZ WISSEN RATGEBER FÜHRUNG Altenheim Hannover