Arzneimittelzulassung von Radiopharmaka im klinischen Rahmen
Jürgen Hirschfeld, Marianne Patt, Osama Sabri · Der Nuklearmediziner · 2018 · Heft 04 · S. 369-385
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Grundlage für das Inverkehrbringen von Radiopharmaka ist die arzneimittelrechtliche Zulassung des betreffenden Arzneimittels. Bei der Arzneimittelmittelzulassung handelt es sich um eine behördliche Genehmigung, deren Zweck die Gefahrenabwehr durch unsichere oder unwirksame Arzneimittel ist und die nur für genau bezeichnete Indikationen gilt, bei denen das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels erwiesen ist. Neben rein nationalen Zulassungsverfahren existieren auch verschiedene Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene, die zur Verkehrsfähigkeit der Arzneimittel in einem, mehreren od…