CareLit Fachartikel

Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet

N.N. · Der Klinikarzt · 2018 · Heft 11 · S. 504-505

Dokument
1192782
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 47
Seiten
504-505
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.

Schlagworte

Krankenhaus Der Klinikarzt