CareLit Fachartikel
Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet
N.N. · Der Klinikarzt · 2018 · Heft 11 · S. 504-505
Dokument
1192782
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.
Schlagworte
Krankenhaus
Der Klinikarzt