Homöopathie in der Kritik
Meißner, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 7 · S. 1249
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören zu den sogenannten besonderen Therapierichtungen. Bei der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll ihrer „besonderen Wirkungsweise Rechnung getragen werden, heißt es in den Arzneimittelrichtlinien. Ginge es nach Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, könnte sich dies bald ändern: „Man sollte den Kassen schlicht verbieten, die Homöopathie zu bezahlen, forderte er gegenüber dem „Spiegel. Homöopathie sei nicht nur wirkungslos, sondern schade den Patienten sogar, da dadurch eine adäquate Behandlu…