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Gundert-Remy, U.; Stammschulte, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 7 · S. 1257
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der (Muster-)Berufsord-nung sollen Ärztinnen und Ärzte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), die ihnen aus ihrer Behandlungstätigkeit bekannt werden, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mitteilen. Die AkdÄ wertet diese Meldungen aus und informiert, zum Beispiel im Deutschen Ärzteblatt oder mit der Drug Safety Mail, über relevante Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Arzneimitteln. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arzneimittel-kommission der Apotheker und der AkdÄ hat den Berichtsbogen nun grundlegend überarbeitet, um eine UAW-Mel-dung so ein-fach wie möglich zu gestalten und…