CareLit Fachartikel

Rechtsanspruch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnis kann nach Alter differenziert eingeräumt werden

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 7 · S. 367 bis 374

Dokument
119311
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
367 bis 374
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die am ... 1952 geborene Klägerin ist seit dem 01.01.1994 bei der Beklagten, bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Landes-hauptstadt K., als Krankenschwester beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme sind auf das Arbeitsver-hältnis der Bun-des-Angestelltentarifvertrag (BAT) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung anzuwenden, darunter der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TVATZ). Der TVATZ enthält unter anderem folgende Regelungen:

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEIT ALTER VEREINBARUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RUHESTAND SCHREIBEN ZEIT KRANKENHÄUSER KRANKENPFLEGE ARBEITSLOSIGKEIT RELIGION RECHTSPRECHUNG PERSONEN