Rechtsanspruch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnis kann nach Alter differenziert eingeräumt werden
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 7 · S. 367 bis 374
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die am ... 1952 geborene Klägerin ist seit dem 01.01.1994 bei der Beklagten, bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Landes-hauptstadt K., als Krankenschwester beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme sind auf das Arbeitsver-hältnis der Bun-des-Angestelltentarifvertrag (BAT) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung anzuwenden, darunter der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TVATZ). Der TVATZ enthält unter anderem folgende Regelungen: