CareLit Fachartikel

Eine Stadt darf einen Pflegedienst nicht einseitig fördern und dadurch den Wettbewerb mit konkurrierenden Anbietern verzerren

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 7 · S. 396 bis 409

Dokument
119315
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
396 bis 409
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht hatte insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Inhaberin eines privaten Pflegedienstes einen Anspruch darauf hat, dass die Stadt es unterlässt, durch einseitige finanzielle Förderung der Diakonie als konkurrierendem Anbieter den Wettbewerb zwischen ihr und der Diakoniestation zu verfälschen und ob darüber hinaus eine Beschränkung der Berufswahl gegeben ist, wenn wegen der Benachteiligung der anderen Anbieter eine Verdrängungstendenz vorliegt.

Schlagworte

SOZIALSTATION WETTBEWERB VEREINBARUNG PFLEGEPERSONAL UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSÜBUNG PATIENTEN LEISTUNG NAMEN ARBEIT FAMILIENPFLEGE RELIGION VERTRÄGE SCHREIBEN ES