CareLit Fachartikel

Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V

Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 8 · S. 748 bis 750

Dokument
119361
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
748 bis 750
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das gesetzliche Erfordernis der „Berücksichtigung der vertragsärztlichen VersorgungsSituation nach § 116 b Absatz 2 Satz 1 SGB V entfaltet drittschützende Wirkung für sich mit dem Krankenhaus im Wettbewerb befindliche Vertragsärzte und erfordert eine umfassende Abwägung der Interessen der Vertragsärzte mit dem Interesse des die Zulassung nach J116 b Absatz 2 SGB V begehrenden Krankenhauses durch die zuständige Behörde. (Leitsatz der Redaktion)

Schlagworte

KRANKENHAUS SACHSEN THERAPIE WIRKUNG ENTSCHEIDUNG BEHÖRDE RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG PATIENTEN TUMOREN BAUCHHÖHLE ES RICHTLINIE GEBURTSHILFE KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSÄRZTE