CareLit Fachartikel
Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V
Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 8 · S. 748 bis 750
Dokument
119361
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das gesetzliche Erfordernis der „Berücksichtigung der vertragsärztlichen VersorgungsSituation nach § 116 b Absatz 2 Satz 1 SGB V entfaltet drittschützende Wirkung für sich mit dem Krankenhaus im Wettbewerb befindliche Vertragsärzte und erfordert eine umfassende Abwägung der Interessen der Vertragsärzte mit dem Interesse des die Zulassung nach J116 b Absatz 2 SGB V begehrenden Krankenhauses durch die zuständige Behörde. (Leitsatz der Redaktion)
Schlagworte
KRANKENHAUS
SACHSEN
THERAPIE
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
BEHÖRDE
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
PATIENTEN
TUMOREN
BAUCHHÖHLE
ES
RICHTLINIE
GEBURTSHILFE
KRANKENHÄUSER
KRANKENHAUSÄRZTE