CareLit Fachartikel
Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser Anwendungsbereich des § 3 Nr. 20 GewStG in der aktuellen Rechtsprechung
Nauen, K.; Binger, P.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 8 · S. 754 bis 755
Dokument
119362
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vorschrift des § 3 Nr. 20 Gewerbesteuergesetz (GewStG) sieht eine Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen sowie Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen vor. Krankenhäuser, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden, sind gemäß f 3 Nr. 20 a) GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Schlagworte
URTEIL
BREMEN
RECHTSPRECHUNG
EINRICHTUNG
EMPFÄNGNISVERHÜTUNG
BETRIEB
KRANKENHÄUSER
PFLEGEHEIME
PERSONEN
GESELLSCHAFTEN
STEUERBEFREIUNG
PATIENTEN
POSTKARTEN
FINANZVERWALTUNG
VERTRAUEN
SCHREIBEN