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GAMM, S.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 8 · S. 483 bis 485

Dokument
119373
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
GAMM, S.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 63
Seiten
483 bis 485
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Wenn man von „Leiharbeit spricht, ist die Arbeitnehmerüberlassung gemeint, umgangssprachlich meist als Zeitarbeit bezeichnet. Geregelt ist sie im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, kurz Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz AÜG. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen wird. Man spricht hier auch von einem „Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer sieht sich dabei zwei Verhältnissen gegenüber.

Schlagworte

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