CareLit Fachartikel
Auch als Chance betrachten
GAMM, S.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 8 · S. 483 bis 485
Dokument
119373
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn man von „Leiharbeit spricht, ist die Arbeitnehmerüberlassung gemeint, umgangssprachlich meist als Zeitarbeit bezeichnet. Geregelt ist sie im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, kurz Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz AÜG. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen wird. Man spricht hier auch von einem „Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer sieht sich dabei zwei Verhältnissen gegenüber.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
DEUTSCHLAND
PRAXIS
ES
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
GEWERKSCHAFTEN
SCHULD
ARBEITSPLATZ
Pflegezeitschrift