CareLit Fachartikel
Zur Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt (Macrogol) UWG S 4 Nr. 11, $ 9 Satz 1; MPG $ 2 V Nr. 1, $ 3Nr. 1 lit. a; AMG $ 2 I Nr. 2, III Nr. 7
Day, J.; Fulda, C. B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 338 bis 342
Dokument
119382
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte, ein Apotheker, vertreibt und bewirbt eine von ihm hergestellte Pulvermischung unter der Bezeichnung „G. X. Das Präparat, für das keine arznei-mittclrechtliche Zulassung oder Genehmigung i.S. des § 21 Abs. 1 AMG besteht, ergibt durch Zugabe von Wasser eine trinkfähige Lösung und dient der Darmreinigung, etwa vor einer diagnostischen Untersuchung (Koloskopie) oder einem operativen Eingriff im Darmbcrcich oder zu Beginn einer Fastenwoche.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
MEDIZINPRODUKT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKER
ZULASSUNG
WASSER
KOLOSKOPIE
VERHALTEN
APOTHEKEN
WERBUNG
BEURTEILUNG
MEDIZIN
MENSCHEN