CareLit Fachartikel

Verbot des Versandhandels mit Tierarzneimitteln AMG§43;GG Art. 12, 20a

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 345 bis 348

Dokument
119384
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
345 bis 348
Erschienen: 2010-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln cr-fasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behan-delten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tier-arzneimittcln ausgeschlossen, die bestimmungs-gemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VERBOT GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG HAMBURG BERATUNG MENSCHEN ZECKEN TIERARZNEIMITTEL TIERÄRZTE APOTHEKEN VERHALTEN PERSONEN BEURTEILUNG TIERSCHUTZ APOTHEKER