CareLit Fachartikel
Verbot des Versandhandels mit Tierarzneimitteln AMG§43;GG Art. 12, 20a
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 345 bis 348
Dokument
119384
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln cr-fasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behan-delten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tier-arzneimittcln ausgeschlossen, die bestimmungs-gemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
VERBOT
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
HAMBURG
BERATUNG
MENSCHEN
ZECKEN
TIERARZNEIMITTEL
TIERÄRZTE
APOTHEKEN
VERHALTEN
PERSONEN
BEURTEILUNG
TIERSCHUTZ
APOTHEKER