Substitution: Zur Regelungsweite von § 129 Abs. 1 S. 2 SGB V SGBV$ 129 I 2; UWG § 5 T
Schmidt, S.; Brixius, K.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 348 bis 353
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hat gegen die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 31.07.2009 antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der es der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde, Fertigarz-neimittel mit dem Wirkstoff Roxithromy-cin damit zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, dass eine A Verordnung für den Wirkstoff Roxithromycin nicht durchein Fertigarzneimittel mit demselben Wirkstoff der Firma B substituiert werden darf, solange keine Gleichheit des Gcsamt-mdikationsbereiches vorliegt oder zumindest eine Übereinstimmung für die konkrete Indikation des Patienten — g…