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Vergabe von Rabattverträgen — Grundsatzentscheidung zu den Gerichtskosten der Landessozialgerichte

Heßhaus, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 360 bis 364

Dokument
119387
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Heßhaus, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
360 bis 364
Erschienen: 2010-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Da § 1 Abs. 1 GKG Verfahren vor den Sozialgerichten nicht aufzählt, findet das GKG nicht aus sich heraus Anwendung, eine Heranziehung kommt daher nur gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG in Betracht, also soweit nach dem SGG das GKG anzuwenden ist. Regelungen zu den Kosten für sozialgerichtlichc Verfahren finden sich in den §§ 183 ff. SGG. Für bestimmte Personen sind die Verfahren nach § 183 kostenfrei. Ansonsten — so auch in den hier einschlägigen Vergabenachprüfungs-verfahren — gilt § 197a SGG, wonach Kosten nach den Vorschriften des GKG erhoben werden und die §§154 bis 162 der VwGO entsprechend anzuwenden sind. Nach § 3…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KOSTEN VORSCHRIFTEN BADEN-WÜRTTEMBERG RECHTSPRECHUNG GESETZ PERSONEN HÖHE BEURTEILUNG FORTBILDUNG ES RECHTSANWÄLTE Pharma Recht Frankfurt