Vergabe von Rabattverträgen — Grundsatzentscheidung zu den Gerichtskosten der Landessozialgerichte
Heßhaus, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 360 bis 364
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da § 1 Abs. 1 GKG Verfahren vor den Sozialgerichten nicht aufzählt, findet das GKG nicht aus sich heraus Anwendung, eine Heranziehung kommt daher nur gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG in Betracht, also soweit nach dem SGG das GKG anzuwenden ist. Regelungen zu den Kosten für sozialgerichtlichc Verfahren finden sich in den §§ 183 ff. SGG. Für bestimmte Personen sind die Verfahren nach § 183 kostenfrei. Ansonsten — so auch in den hier einschlägigen Vergabenachprüfungs-verfahren — gilt § 197a SGG, wonach Kosten nach den Vorschriften des GKG erhoben werden und die §§154 bis 162 der VwGO entsprechend anzuwenden sind. Nach § 3…