CareLit Fachartikel
Arzneimittelnachzulassung — Vom Zulassungsantrag abweichende Gegenanzeigen AMG §§ lla I, 22 Vll, 28 II, 30 Ha, 105 Va
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 364 bis 367
Dokument
119388
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vom Zulassungsantrag abweichende Gegenanzeigen oder Anwendungsausschlüsse dürfen nur dann im Wege einer Auflage für die lnformationstexte verbindlich gemacht werden, wenn sie in der Zulassungsentscheidung selbst enthalten sind.Wenn die Behörde im Nachzulassungsverfahren die Zulassung eines Arzneimittels verlängert, kann dem pharmazeutischen Unternehmer, der sich gegen Auflagen oder Beschränkungen der Nachzulassung wehrt, nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, die Zulassung sei bereits vor der Verlängerungsentscheidung wegen einer unzulässigen Änderung des Arzneimittels erloschen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BAEDERTHERAPIE
INHALATION
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ANPASSUNG
ZULASSUNG
EUKALYPTUSÖL
UNTERLAGEN
VERSTÄNDNIS
RICHTLINIE
ES
RISIKO
WASSER
BRUST
RÜCKEN