Chlorhexidin zwischen Medizin und Recht — warum Hautund Hände-Desinfektionsmittel mit medizinischer Zweckbestimmung keineBiozid-Produkte sind
Jäkel, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 8 · S. 397 bis 399
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag zeigt, dass eine rein rechtliche Auseinandersetzung um medizinische Begriffe wie „pharmakologi-sche Wirkung nicht zwangsläufig zu sachgerechten Ergebnissen führt. Nicht umsonst weist der BGH zu Recht darauf hin, dass die Frage, ob ein Stoff eine pharmako-Iogischc Wirkung besitzt, einem empirischen Beweis zugänglich ist und keineswegs allein auf einer rechtlichen Bewertung beruht. 5 Sehr zu begrüßen ist die kritische Auseinandersetzung der Verfasser mit der zweifelhaften Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. zur Einstufung einer Chlorhexidin-Mundspüllösung als Kosmctikum. 6 Dettling/Koppe-Zagouras ist…