Preisfestsetzung für Humanarzneimittel — Festlegung transparenter Kriterien zur Prüfung der gesamtwirtschaftlichen Lage
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 8 · S. 399 bis 402
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 4 T der Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversichcrungssystcme ist dahin auszulegen, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, unter Beachtung des mit dieser Richtlinie verfolgten Transparenzziels und der in ihrem Art. 4 I vorgesehenen Anforderungen die Kriterien festzulegen, anhand deren die in dieser Bestimmung vorgesehene Überprüfung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu erfolgen hat, wobei diese Kriterien auf objektive un…