CareLit Fachartikel
Jede Änderung des Anteils pflanzlicher Extrakte oder des Exktraktionsverfahrens stellt eine Wirkstoffänderung dar, die in der Regel eine Neuzulassung erfordertAMG §§ 29 III 1 Nr.…
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 8 · S. 427 bis 431
Dokument
119456
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wirkstoffgehalt der im Medikament enthaltenen pflanzlichen Extrakte sowie die Zusammensetzung der Extraktionsstoffe wird von der Qualität des pflanzlichen Ausgangsmaterials sowie vom angewandten Extraktionsverfahren beeinflusst, so dass eine Änderung des eingesetzten Auszugsmittels und damit die Änderung des Extraktions Verfahrens zu einer Änderung des Wirkstoffs führt.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
IDENTITÄT
RECHTSPRECHUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
HERZ
URTEIL
ZULASSUNG
MAGNESIUM
METHYLENCHLORID
METHANOL
RUTIN
BLÜTEN
KAPSELN
ESSEN
SCHREIBEN
UNTERLAGEN