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Jede Änderung des Anteils pflanzlicher Extrakte oder des Exktraktionsverfahrens stellt eine Wirkstoffänderung dar, die in der Regel eine Neuzulassung erfordertAMG §§ 29 III 1 Nr.…

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 8 · S. 427 bis 431

Dokument
119456
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
427 bis 431
Erschienen: 2010-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Wirkstoffgehalt der im Medikament enthaltenen pflanzlichen Extrakte sowie die Zusammensetzung der Extraktionsstoffe wird von der Qualität des pflanzlichen Ausgangsmaterials sowie vom angewandten Extraktionsverfahren beeinflusst, so dass eine Änderung des eingesetzten Auszugsmittels und damit die Änderung des Extraktions Verfahrens zu einer Änderung des Wirkstoffs führt.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL IDENTITÄT RECHTSPRECHUNG NORDRHEIN-WESTFALEN HERZ URTEIL ZULASSUNG MAGNESIUM METHYLENCHLORID METHANOL RUTIN BLÜTEN KAPSELN ESSEN SCHREIBEN UNTERLAGEN